Das Thema Wertermittlung - Bewertung bebauter oder unbebauter Grundstücke - erlangte in den letzten Jahren immer größere Bedeutung.
Steuerliche Veränderungen, Erbschaften, daraus resultierende private Auseinandersetzungen oder Scheidungsfolgen setzen neutrale Wertmaßstäbe wie Wertgutachten voraus, wenn es um sinnvolle und schnelle Lösungsansätze geht.
Dies kann mit geringen Kosten erreicht werden, wenn alle Beteiligten sich einverstanden erklären, das Ergebnis als Maßstab anzuerkennen.
Des Weiteren kann bei betrieblichen Veränderungen oder Betriebsauflösungen die aktuelle Bewertung von Immobilien als Entscheidungsgrundlage dienen. Gerade hier ist eine marktorientierte und zeitgerechte Bewertung wichtig, da bei Betriebsauflösungen und -entnahmen die stillen Reserven zu hohen finanziellen Belastungen führen können.
Bei Immobilienkäufen hilft eine detaillierte Wertermittlung, eine marktgerechte Entscheidung zu treffen.
Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den am Markt erzielbaren Preis, das ist der Verkehrswert einer Immobilie.
Dieser Begriff ist gesetzlich definiert im § 194 BauGB:
"Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."
Es können Verkehrswertgutachten über bebaute und unbebaute Grundstücke, über Rechte an Grundstücken wie Erbbau- oder Nutzungsrechte, Dienstbarkeiten, Überbauten oder Notwege erstellt werden. Sie werden benötigt im privaten Geschäftsverkehr, aber auch in öffentlich-rechtlichen Verfahren wie Planfeststellungsverfahren.
Bewertungssonderfälle
Rechte und Belastungen an Grundstücken
Bebaute Grundstücke; grundstücksgleiche Rechte
| Wertermittlung in Bodenordnungsverfahren
Beleihungswertgutachten
Miet- und Pachtwertgutachten
Sonstiges
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