Samstag, 26.05.2012
von 10:00 – 12:00 Uhr:
EFH + ELW
Dachsweg 2 in Ahaus
von 12:00 - 14:00 Uhr:
EFH+ELW
Wiesengrund 2
in Ahaus-Ottenstein
Wir freuen uns
auf Ihren Besuch!
Lage des Baugebietes • Das Baugebiet • Ökologische Belange • Gestalterische Festsetzungen • Pressearchiv
Auf sämtlichen neu gebildeten Baugrundstücken ist ein Pflanzgebot gem. § 9 (1) Nr. 25 BauGB festgesetzt. Der Anteil immergrüner Gehölze an den Anpflanzungen darf 15% nicht überschreiten. De Anpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten, zu schützen und zu pflegen. Folgende kleinkronige Laubbäume sollten angepflanzt werden: Haselnuss, Weißdorn, Sandbirke, Esche, Feldahorn und Hainbuche.
PKW-Stellplatzanlagen sind so zu gestalten, dass das anfallende Niederschlagswasser auf den jeweiligen Grundstücken versickern kann (z.B. wasserdurchlässige Beläge, seitlicher Abluss etc.).