Tag der offenen Tür

Samstag, 26.05.2012

von 10:00 – 12:00 Uhr:
EFH + ELW
Dachsweg 2 in Ahaus

von 12:00 - 14:00 Uhr:
EFH+ELW
Wiesengrund 2
in Ahaus-Ottenstein

Wir freuen uns
auf Ihren Besuch!

Ochtrup: Sandkuhle

Lage des BaugebietesDas BaugebietÖkologische BelangeGestalterische FestsetzungenPressearchiv

Pflanzgebot für Bäume, Sträucher und sonstige Beplanzungen

Auf sämtlichen neu gebildeten Baugrundstücken ist ein Pflanzgebot gem. § 9 (1) Nr. 25 BauGB festgesetzt. Der Anteil immergrüner Gehölze an den Anpflanzungen darf 15% nicht überschreiten. De Anpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten, zu schützen und zu pflegen. Folgende kleinkronige Laubbäume sollten angepflanzt werden: Haselnuss, Weißdorn, Sandbirke, Esche, Feldahorn und Hainbuche.
PKW-Stellplatzanlagen sind so zu gestalten, dass das anfallende Niederschlagswasser auf den jeweiligen Grundstücken versickern kann (z.B. wasserdurchlässige Beläge, seitlicher Abluss etc.).


 
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