Tag der offenen Tür

Samstag, 26.05.2012

von 10:00 – 12:00 Uhr:
EFH + ELW
Dachsweg 2 in Ahaus

von 12:00 - 14:00 Uhr:
EFH+ELW
Wiesengrund 2
in Ahaus-Ottenstein

Wir freuen uns
auf Ihren Besuch!

Die Förderung selbst genutzten Wohneigentums der NRW-Bank in Nordrhein Westfalen

Wir können hier nur einen ersten Einblick in die Fördermöglichkeiten geben und nicht die für die Darlehensgewährung erforderlichen Prüfungen der weitergehenden Voraussetzungen ersetzen. Wenden Sie sich deshalb möglichst frühzeitig an uns um Ihre Möglichkeiten einer Förderung zu prüfen. Wir kümmern uns um das gesamte Antragsverfahren.

Vereinbaren Sie einen Temin

Wer wird gefördert?

Alle Haushalte (auch Lebensgemeinschaften), die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten und in denen mindestens ein Kind lebt oder zu denen eine schwerbehinderte Person (Grad der Behinderung von mindestens 50) gehört. Hierbei kann es sich auch um einen Einpersonenhaushalt  handeln.

Was wird gefördert?

  1. der Neubau von Eigenheimen (mit nicht mehr als 2 Wohnungen) oder Eigentumswohnungen
  2. der Erwerb neuer Eigenheime oder Eigentumswohnungen
  3. der Erwerb gebrauchter Eigenheime oder Eigentumswohnungen
  4. die erstmalige Schaffung selbständiger Wohnungen durch Ausbau und/oder Erweiterung

Eine Förderung ist nur möglich, wenn

  • die Immobilien selbst genutzt werden
  • die angemessenen Gesamtkosten im Bereich der Bewilligungsbehörde nicht überschritten werden,
  • Wohn- und Schlafräume - auch Kinderzimmer – nicht kleiner als 10 m² sind,
  • in den Fällen der Ziffern 1 und 2 der Jahres-Primärenergiebedarf nach Energieeinsparverordnung (EnEV) des Gebäudes nicht mehr als 60 kWh pro m² Gebäudenutzfläche beträgt und der spezifische, auf die wärmeübertragenden Umfassungsfläche des Gebäudes

Eigenleistung

Es ist eine Eigenleistung in Höhe von mindestens 10 v.H. der Gesamtkosten zu erbringen. Die Hälfte dieser Mindesteigenleistung muss mit eigenen Geldmitteln oder durch den Wert des nicht mit Fremdmitteln finanzierten Grundstückes erbracht werden. Im Modell A wird ein Starterdarlehen gewährt, das auf den Teil der Eigenleistung angerechnet werden kann, der nicht mit eigenen Mitteln erbracht werden muss. Für gebrauchte Immobilien, die modernisiert werden müssen, gibt es gesonderte Regelungen.

Tragbarkeit der Belastung

Eine Förderung ist nur zulässig, wenn die Belastung nicht die wirtschaftliche Existenzgrundlage gefährdet. Nach Abzug der Belastungen aus der Baufinanzierung, den Betriebskosten und aller anderen Zahlungsverpflichtungen vom Nettoeinkommen müssen so viele Einkünfte verbleiben, dass der angemessene Lebensunterhalt sichergestellt ist (Mindestrückbehalt). Die Tragbarkeit der Belastung muss auf Dauer gesichert erscheinen.

Wie hoch ist die Förderung?

Es gibt zwei Fördermodelle (A und B), die sich in der Höhe und in den Konditionen unterscheiden. Die Darlehenshöhe richtet sich nach dem Standort des Objektes und der Objektart und der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Kinder. Neben dem Grunddarlehen nach Kostenkategorie 1 bis 3 kann für jedes zum Haushalt gehörende Kind ein Kinderbonus, ggf. ein Stadtbonus oder ein erhöhter Stadtbonus und im Modell A ein Starterdarlehen gewährt werden.

ModellAB
Einkommensgrenzebis zu 100 v.H.bis zu 140 v.H.
Kostenkat. 160.000,00 €35.000,00 €
Kostenkat. 265.000,00 €45.000,00 €
Kostenkat. 375.000,00 €55.000,00 €
je Kind5.000,00 €5.000,00 €
Stadtbonus20.000,00 €20.000,00 €
erhöhter Stadtbonus5.000,00 €5.000,00 €
Starterdarlehn (nur Modell A) 12.000,00 €
 
z.B. für Familie mit 2 Kindern in Münster122.000,00 €90.000,00 €

Für die Förderung des Erwerbs bestehenden selbst genutzten Wohnraums werden folgende prozentuale Anteile des Grunddarlehens, des Kinderbonus und ggf. des Stadtbonus oder erhöhten Stadtbonus gewährt:

  • 70% für Objekte, für die nach dem 31.12.1994 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige getätigt oder der Standard der Wärmeschutzverordnung1995 nachgewiesen wurde,
  • 60% für alle übrigen Objekte. Das Starterdarlehen im Modell A wird in voller Höhe gewährt.

Darlehnkonditionen

Zinsen:

  • Modell A: In den ersten fünf Jahren ab Bezugsfertigkeit zinsfrei, danach 2,0 % p.a.
  • Modell B: In den ersten fünf Jahren ab Bezugsfertigkeit 2,0 % p.a., danach  erfolgt eine Erhöhung auf 3,5 % p.a., es sei denn die Einhaltung der Einkommensgrenze für Modell B kann weiterhin nachgewiesen werden.

Tilgung:

  • die Tilgung beträgt 1 v.H. zuzüglich ersparter Zinsen
  • für das Starterdarlehen: 5 v.H. zuzüglich ersparter Zinsen

Verwaltungskosten:

  • einmalig: 0,4 v.H. (wird bei Auszahlung einbehalten)
  • laufend: 0,5 v.H. p.a.

 
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