Samstag, 26.05.2012
von 10:00 – 12:00 Uhr:
EFH + ELW
Dachsweg 2 in Ahaus
von 12:00 - 14:00 Uhr:
EFH+ELW
Wiesengrund 2
in Ahaus-Ottenstein
Wir freuen uns
auf Ihren Besuch!
Wir können hier nur einen ersten Einblick in die Fördermöglichkeiten geben und nicht die für die Darlehensgewährung erforderlichen Prüfungen der weitergehenden Voraussetzungen ersetzen. Wenden Sie sich deshalb möglichst frühzeitig an uns um Ihre Möglichkeiten einer Förderung zu prüfen. Wir kümmern uns um das gesamte Antragsverfahren.
Vereinbaren Sie einen Temin
Alle Haushalte (auch Lebensgemeinschaften), die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten und in denen mindestens ein Kind lebt oder zu denen eine schwerbehinderte Person (Grad der Behinderung von mindestens 50) gehört. Hierbei kann es sich auch um einen Einpersonenhaushalt handeln.
Es ist eine Eigenleistung in Höhe von mindestens 10 v.H. der Gesamtkosten zu erbringen. Die Hälfte dieser Mindesteigenleistung muss mit eigenen Geldmitteln oder durch den Wert des nicht mit Fremdmitteln finanzierten Grundstückes erbracht werden. Im Modell A wird ein Starterdarlehen gewährt, das auf den Teil der Eigenleistung angerechnet werden kann, der nicht mit eigenen Mitteln erbracht werden muss. Für gebrauchte Immobilien, die modernisiert werden müssen, gibt es gesonderte Regelungen.
Eine Förderung ist nur zulässig, wenn die Belastung nicht die wirtschaftliche Existenzgrundlage gefährdet. Nach Abzug der Belastungen aus der Baufinanzierung, den Betriebskosten und aller anderen Zahlungsverpflichtungen vom Nettoeinkommen müssen so viele Einkünfte verbleiben, dass der angemessene Lebensunterhalt sichergestellt ist (Mindestrückbehalt). Die Tragbarkeit der Belastung muss auf Dauer gesichert erscheinen.
Es gibt zwei Fördermodelle (A und B), die sich in der Höhe und in den Konditionen unterscheiden. Die Darlehenshöhe richtet sich nach dem Standort des Objektes und der Objektart und der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Kinder. Neben dem Grunddarlehen nach Kostenkategorie 1 bis 3 kann für jedes zum Haushalt gehörende Kind ein Kinderbonus, ggf. ein Stadtbonus oder ein erhöhter Stadtbonus und im Modell A ein Starterdarlehen gewährt werden.
| Modell | A | B |
|---|---|---|
| Einkommensgrenze | bis zu 100 v.H. | bis zu 140 v.H. |
| Kostenkat. 1 | 60.000,00 € | 35.000,00 € |
| Kostenkat. 2 | 65.000,00 € | 45.000,00 € |
| Kostenkat. 3 | 75.000,00 € | 55.000,00 € |
| je Kind | 5.000,00 € | 5.000,00 € |
| Stadtbonus | 20.000,00 € | 20.000,00 € |
| erhöhter Stadtbonus | 5.000,00 € | 5.000,00 € |
| Starterdarlehn (nur Modell A) | 12.000,00 € | |
| z.B. für Familie mit 2 Kindern in Münster | 122.000,00 € | 90.000,00 € |
Für die Förderung des Erwerbs bestehenden selbst genutzten Wohnraums werden folgende prozentuale Anteile des Grunddarlehens, des Kinderbonus und ggf. des Stadtbonus oder erhöhten Stadtbonus gewährt: