Förderangebot der KfW-Bank für Privatpersonen
Hier möchten wir Ihnen einen Einblick in die Förderprogramme der KfW-Bankengruppe geben. Die Vielzahl an attraktiven Möglichkeiten zur Finanzierung Ihrer Vorhaben, nicht nur im wohnwirtschaftlichen Bereich, sollten Sie nicht außer Acht lassen.
Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite, um herauszufinden, was für Sie das Richtige ist:
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Bauen, Wohnen und Energie sparen
- CO2-Gebäudesanierungsprogramm
für alle, die ihren Altbau so sanieren, dass fürs Heizen nur noch wenig Energie benötigt wird.
- KfW-Wohneigentumsprogramm
für alle, die ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen wollen und selbst darin wohnen möchten.
- Ökologisch Bauen
für alle, die ein Energiesparhaus- oder Passivhaus bauen oder erwerben bzw. erneuerbare Energien zum Heizen ihres Neubaus nutzen möchten.
- Wohnraum Modernisieren
für alle, die Haus oder Wohnung sanieren oder modernisieren möchten.
- KfW-Programm Erneuerbare Energien
für alle, die mit Biomasse oder Tiefengeothermie Energie erzeugen möchten.
Existenzgründung und junge Unternehmen
- KfW-StartGeld
Bis zu 50.000 Euro Startkapital für Existenzgründer, Freiberufler und kleine Unternehmen, die weniger als drei Jahre am Markt tätig sind. - KfW-Unternehmerkredit
für Existenzgründer, mittelständische Unternehmen und freiberuflich Tätige, die in Deutschland investieren.
- ERP-Regionalförderprogramm
für Existenzgründer und mittelständische Unternehmen in strukturschwachen Gebieten.
Nachrangkapital
- ERP-Kapital für Gründung
für Existenzgründer und junge Unternehmer bis zwei Jahre nach Geschäftsbeginn.
Beratung
- Gründercoaching Deutschland
Bis zu 4.500 Euro Zuschuss für Unternehmensberatungskosten für Unternehmer/-innen in der Startphase.
Förderung von Aus- und Weiterbildung
- KfW-Studienkredit
Zur Finanzierung des Lebensunterhalts während des Erststudiums.
- Bildungskredit
für Schüler und Studenten in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen.
- BAföG-Bankdarlehen
Zinsgünstiges Darlehen für Studierende und Auszubildende. Die Höhe des Darlehens legt das zuständige Amt für Ausbildungsförderung fest.
- Meister-BAföG (AFBG)
für Fachkräfte, die einen weiterführenden Abschluss erwerben möchten.