Samstag, 26.05.2012
von 10:00 – 12:00 Uhr:
EFH + ELW
Dachsweg 2 in Ahaus
von 12:00 - 14:00 Uhr:
EFH+ELW
Wiesengrund 2
in Ahaus-Ottenstein
Wir freuen uns
auf Ihren Besuch!
Lage des Baugebietes • Das Baugebiet • Ökologische Belange • Gestalterische Festsetzungen • Pressearchiv
In den WA-Gebieten sind bei einer 1-geschossigen Bauweise eine max. Traufhöhe von 4,0 , und eine max. Firsthöhe von 11,0 m zulässig. Traufhöhen über 4,0 m sind unbeachtlich, wenn die zulässige Trauf- bzw. Drempelhöhe im übrigen auf mind. 60% der Trauflänge der jeweiligen Gebäudeseite eingehalten wird. Für untergeordnete Bauteile wie Treppenhäuser, Garagen, Erker und Terassen sowie eingeschossige Bereiche sind Flachdächer und andere Dachneigungen zulässig. Ausnahmsweise sind Staffelgeschosse gem. §2 (5) SAtz 2 BauO NRW als oberstes Geschoss in eingeschossiger Bauweise zulässig. Die zulässige max. Traufhöhe bei Errichtung eines Staffelgeschosses beträgt 6,0 m, bei einer zulässigen Dachneigung von 20° - 30°.