Tag der offenen Tür

Samstag, 19.05.2012

von 12:00 – 14:00 Uhr:

Doppelhaushälfte
Früchte 10 in
Ahaus - Ottenstein

Wir freuen uns
auf Ihren Besuch!

Gronau: Kurfürstenstraße / Glanemannsweg

KurzbeschreibungLage des BaugebietesLageplan ClementinenwegLageplan LuisenstraßeDas BaugebietStädtische BauleitplanungÖkologische BelangeVer-/EntsorgungVollzug des BebauungsplanesAuszug aus den textlichen FestsetzungenPresse

Auszug aus den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 145

1.0 Art der Nutzung:

Allgemeines Wohngebiet (WA)

2.0 Maß der Nutzung

Gemäß § 19 Abs. 4 Bau NVO wird festgesetzt, dass die zulässige Grundfläche durch die in § 19 Abs. 4 Satz 1 bezeichneten Anlagen (Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 Bau NVO sowie bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche) überschritten werden darf, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,5.
Für Sattel, -Walm- und Zeltdächer (dreieckige, spitz zulaufende Dachflächen) wird eine maximale Traufenhöhe von 4,5 m, eine maximale Firsthöhe von 8,5 m und eine maximale Drempelhöhe von 1,5 m festgesetzt.
Für Tonnen- und Pultdächer wird die Traufenhöhe auf maximal 4,5 m, die Firsthöhe auf maximal 8,00 m und die Drempelhöhe auf maximal 1,5 m festgesetzt.
Flachdächer dürfen mit der Oberkante Dachkonstruktion des Erdgeschossen eine maximale Höhe von 3,5 m erreichen, bei Errichtung eines zusätzlich erlaubten Staffelgeschosses beträgt die maximale Höhe der Oberkante Dachkonsturktion 7,00 m.

Höhenlage:

Die Oberkante des fertigen Erdgeschosses darf nicht höher sein als 0,5 m über der endgültigen Ausbauhöhe der Erschließungsanlage.


 
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