Samstag, 19.05.2012
von 12:00 – 14:00 Uhr:
Doppelhaushälfte
Früchte 10 in
Ahaus - Ottenstein
Wir freuen uns
auf Ihren Besuch!
Kurzbeschreibung • Lage des Baugebietes • Lageplan Clementinenweg • Lageplan Luisenstraße • Das Baugebiet • Städtische Bauleitplanung • Ökologische Belange • Ver-/Entsorgung • Vollzug des Bebauungsplanes • Auszug aus den textlichen Festsetzungen • Presse
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Gemäß § 19 Abs. 4 Bau NVO wird festgesetzt, dass die zulässige Grundfläche durch die in § 19 Abs. 4 Satz 1 bezeichneten Anlagen (Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 Bau NVO sowie bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche) überschritten werden darf, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,5.
Für Sattel, -Walm- und Zeltdächer (dreieckige, spitz zulaufende Dachflächen) wird eine maximale Traufenhöhe von 4,5 m, eine maximale Firsthöhe von 8,5 m und eine maximale Drempelhöhe von 1,5 m festgesetzt.
Für Tonnen- und Pultdächer wird die Traufenhöhe auf maximal 4,5 m, die Firsthöhe auf maximal 8,00 m und die Drempelhöhe auf maximal 1,5 m festgesetzt.
Flachdächer dürfen mit der Oberkante Dachkonstruktion des Erdgeschossen eine maximale Höhe von 3,5 m erreichen, bei Errichtung eines zusätzlich erlaubten Staffelgeschosses beträgt die maximale Höhe der Oberkante Dachkonsturktion 7,00 m.
Die Oberkante des fertigen Erdgeschosses darf nicht höher sein als 0,5 m über der endgültigen Ausbauhöhe der Erschließungsanlage.